Ich möchte zB. einen anderen Fußboden, als den Standardboden. Wie muß ich vorgehen?
- Der Wohnungswerber bespricht seine Änderungswünsche mit dem Bauträger und sucht um Genehmigung der Änderungswünsche beim Bauträger an.
- Die Änderungswünsche werden beim Bauträger auf dem Änderungswunschblatt festgehalten und schriftlich genehmigt.
- Der Wohnungswerber bespricht die Änderungswünsche mit den betroffenen Professionisten.
- Der Professionist erstellt für die Änderungswünsche des Wohnungswerbers einen Kostenvoranschlag.
- Nach Abklärung des Kostenvoranschlages mit dem Wohnungswerber wird dieser an den Bauträger übermittelt.
- Der Auftrag zur Durchführung der Sonderwünsche wird vom Wohnungseigentumsbewerber an die Wobag erteilt und von der Wobag wiederum an den Professionisten.
- Die Abrechnung der Sonderwünsche erfolgt auf dem umgekehrten Weg, d.h. die Sonderwünsche werden vom Bauträger dem Professionisten bezahlt.
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