Wann sind die ersten Zahlungen zu leisten?
Bei geförderten Wohnungen ist die Zahlung der Eigenmittel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu leisten.
Bei freifinanzierten Wohnungen werden die Zahlungen nach Baufortschritt verrechnet.
Bei geförderten Wohnungen ist die Zahlung der Eigenmittel 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung zu leisten.
Bei freifinanzierten Wohnungen werden die Zahlungen nach Baufortschritt verrechnet.
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