Was passiert im Falle einer Vertragsauflösung?
Im Falle der Vertragsauflösung nach erfolgter Sonderwunschausführung, verpflichtet sich der Eigentümer, über Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand (Grund- bzw. Normausstattung) wieder herstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, gehen sämtliche Abänderungen, die im Auftrag des Eigentümers hergestellt wurden, ersatzlos an den Bauherrn über.