Anbot
Ein Anbot (Angebot, Offert) liegt vor, wenn jemand eine verbindliche Erklärung (mündlich oder schriftlich) zum Abschluss eines inhaltlich bestimmten Rechtsgeschäftes (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) abgibt.
Wird das Anbot dann angenommen, so entsteht ein Vertrag. Falls ein Anbot befristet ist, so muss es innerhalb der Frist angenommen werden, widrigenfalls erlischt es und bindet den Anbot Steller nicht mehr.