Baurecht
Der Begriff Baurecht hat zwei Bedeutungen: Das Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn ist die Gesamtheit jener Vorschriften, die bestimmen, wo und wie gebaut werden darf. Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist das vom Grundeigentümer für bestimmte Zeit (10 bis 99 Jahre) eingeräumte Recht, auf oder unter dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch ("Baurechtseinlage") und ist übertragbar.