Bodenwertabgabe
Ist eine zusätzliche Grundsteuer von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Der Jahresbetrag beträgt 1% vom Einheitswert (wenn dieser über 14.600 € liegt).
Ist eine zusätzliche Grundsteuer von unbebauten, nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Der Jahresbetrag beträgt 1% vom Einheitswert (wenn dieser über 14.600 € liegt).
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