Bringschuld
Bedeutet, dass um die geschuldete Leistung erbringen zu können, der Schuldner zum Gläubiger kommen muss.
= Schuld, die am Sitz des Gläubigers zu erfüllen ist (Beispiel: Mietzins)
Bedeutet, dass um die geschuldete Leistung erbringen zu können, der Schuldner zum Gläubiger kommen muss.
= Schuld, die am Sitz des Gläubigers zu erfüllen ist (Beispiel: Mietzins)
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