Bürgschaft
Die Bürgschaft ist eine persönliche Haftung für eine fremde Schuld. Sie entsteht durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bürger und dem Gläubiger und ist wirksam, solange die Hauptschuld aufrecht besteht. Kurzgesagt wird eine dritte Person herangezogen, um die Schulden des Kreditnehmers zu begleichen, falls dieser plötzlich nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Die Bürgschaft ist ein sehr gängiges Mittel zur Kreditsicherung.