Förderungswerber
Grundsätzlich kann jeder Staatsbürger, jede Gemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische Personen unter Beachtung der Vorschriften über "begünstigte Personen" um eine Förderung ansuchen. Hier gibt es bestimmte Kombinationen, die aus den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes ersichtlich sind.