Gesamtbaukosten (angemessene)
Von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten Kosten je Quadratmeter Nutzfläche. Wird auch als "Förderungslimit" bezeichnet.
Von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten Kosten je Quadratmeter Nutzfläche. Wird auch als "Förderungslimit" bezeichnet.
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