Kategoriemietzinse
Mit dem Mietrechtsgesetz eingeführte Mietzinsobergrenzen für Wohnungen, die nach ihrer Ausstattung in eine der vier Kategorien (A, B, C, D) fallen. Die Kategoriebeträge dienen als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge und für Mietzinserhöhungen zur Finanzierung von Instandhaltungsarbeiten sowie zur Ermittlung des Mietzinses.