Verkehrsflächen
Für den ruhenden und fließenden Verkehr bestimmte Flächen (Gassen, Straßen, Plätze). Öffentliche Verkehrsflächen sind solche, auf denen der Gemeingebrauch besteht, ohne Rücksicht darauf, wer Grundeigentümer ist oder ob für die Benutzung ein Entgelt eingehoben wird. Privatstraßen sind solche Straßen, an welchen kein Gemeingebrauch besteht.