Wohnungseigentum
Besondere Form des Miteigentums an einer Liegenschaft, im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Mit dem Miteigentumsanteil ist das Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Zur Begründung des Wohnungseigentums muss eine Nutzwertfestsetzung vorliegen.
Wohnungseigentum wird durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch Einverleibung im Grundbuch erworben.